Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- blutalkohol , S. 264
Nachtrunk, Umfang des Schweigerechts des Angeklagten und Gebot fairen Verfahrens bei Urteilsanfechtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Zwar sind außergewöhnliche Fallkonstellationen denkbar, in denen ein Verstoß gegen das Gebot fairer Verfahrensführung dem Verfahren als Ganzem die Grundlage entziehen kann und zu seiner Einstellung zwingt (vgl. BGHSt 46, 159, 171; Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2004 3 StR 218/03 , NJW 2004, S. 1259, 1263). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Zwar sind außergewöhnliche Fallkonstellationen denkbar, in denen ein Verstoß gegen das Gebot fairer Verfahrensführung dem Verfahren als Ganzem die Grundlage entziehen kann und zu seiner Einstellung zwingt (vgl. BGHSt 46, 159, 171;… Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2004 3 StR 218/03 , NJW 2004, S. 1259, 1263). - BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01
Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse); …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Will die Strafkammer aus den früherenAngaben des Angeklagten einen bestimmten Schluss ziehen, so ist sie gehalten, diese Angaben in den Urteilsgründen so wiederzugeben, dass die Berechtigung ihrer Folgerung für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist (vgl. BGH NJW 2002, S. 2260, 2261).
- OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281;… NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren 1 Ss 150/03 (…vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO). - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65
Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281;… NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.). - BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Sie verfolgte mit ihrer Berufung also das Ziel, eine im Vergleich zu anderen Angeklagten gleich spürbare und daher gerechte Bestrafung (vgl. BGHSt 28, 360, 363) zu erreichen. - OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren 1 Ss 150/03 (vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO). - BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281; NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.).
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 5 Ss 71/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Übernahme des Ergebnisses eines …
Dass es eine solche, keine Ausnahmen zulassende Regel gibt, ist - soweit ersichtlich - im rechtsmedizinischen Schrifttum durchaus nicht unstreitig (zu vgl. OLG Karlsruhe, DAR 2005, 104; Hoppe/Haffner, Doppel-Blutentnahme und Alkoholanflutungsgeschwindigkeit in der Bewertung von Nachtrunkeinlassungen, NZV 1998, 265, 268; Iffland/Staark/Rieger, Experimentielle Untersuchungen zur Überprüfung von Nachtrunkbehauptungen, BA 1982, 235, 243; Reinhardt/Zink, Die forensische Beurteilung von Nachtrunkbehauptungen, NJW 1982, 2108, 2109).